Ehrenamt
NEUE ABGABEFRIST DER EHRUNGSANTRÄGE!!!
Der Ehrungsausschuss des NFV-Kreisverbandes Helmstedt hat beschlossen, dass Ehrungsanträge bis zum 15.12. jeden Jahres für Ehrungen des Folgejahres beim Ehrenamtsbeauftragten eingereicht sein müssen.
Alle später eingereichten Anträge werden im darauffolgendem Jahr berücksichtigt.
Alle später eingereichten Anträge werden im darauffolgendem Jahr berücksichtigt.
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Sebastian Liebau
Ehrenamtsbeauftragter
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