Ausschreibungsänderng der Jugendordnung zum 10.09.2023

Liebe Sportfreund*innen,
aufgrund eines Fehlers in der Ausschreibung muss die Jugendspielordnung
kurzfristig wie folgt geändert werden.
Alt: 2.4 Für das Festspielen innerhalb der Altersklasse gilt § 10/1. und 2. der
NFV-Spo.
Beispielsweise ist ein Spiel in einer höheren Mannschaft möglich, aber keine zwei aufeinander folgenden Spiele dieser Mannschaft.
Neu: für das Festspielen innerhalb einer Altersklasse gilt § 5 der NFV JO.
Diese Ausschreibungsänderung tritt mit Wirkung vom (Zustellung im DFB Post-fach)-soweit sie angefochten wird-mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft der die Ein-sprüche zurückweisenden Entscheidung des Kreissportgerichtes in Kraft. Sie er-setzt mit ihrem Wirksamwerden die Spielausschreibung vom Juli 2023. Die ande-ren Punkte dieser Ausschreibung bleiben unberührt.
Anrufungen gegen diese Ausschreibung sind innerhalb von 7 Tagen nach Zustel-lung im DFB Postfach, schriftlich beim Kreissportgericht geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Cacalowski
Kreissportgerichtsvorsitzender NFV Kreis Helmstedt